Unter den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, hat die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen aufgrund ihrer Verletzlichkeit einen Sonderstatus. Sie werden bei ihrer Ankunft vom Jugendamt in Obhut genommen, erhalten eine/n Vormünderin/Vormund und werden im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht.
Zu einem großen Prozentsatz sind die hier Angekommenen durch die Erfahrungen, die sie gemacht haben, psychisch stark belastet. So haben sie zum Beispiel bewaffnete Konflikte, schwere Unruhen, Menschenrechtsverletzungen, politische Repressalien, Missbrauch als Kindersoldaten, große Armut und Not, schmerzhafte Trennung von allem Vertrauten erlebt.
Ihre weiteren Perspektiven sind davon abhängig, ob bzw. welchen Aufenthalt sie in Deutschland bekommen. Das Ausländerrecht unterliegt ständigen Veränderungen und seine Vorgaben widersprechen häufig dem Wohl des Kindes.
In diesem komplexen Spannungsfeld muss für die Jugendlichen ein Weg gefunden werden, der den rechtlichen Rahmen berücksichtigt, aber auch der Persönlichkeit des Kindes/Jugendlichen gerecht wird.
Einer Entscheidung über einen Aufenthaltstitel für Flüchtlinge geht in der Regel das Asylverfahren voraus. Dies ist ein strenges Prüfungsverfahren, das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird. Um dieses Verfahren zu verstehen und Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, bedarf es der Information und Unterstützung. Hier setzt die Asylverfahrensberatung an.
Aufgabenschwerpunkte sind:
Beratung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, deren Vormünder*innen und Jugendhilfemitarbeiter*innen bei Fragen des Aufenthaltes.
Vorbereitung auf die Anhörung im Asylverfahren und Begleitung bis zum Abschluss des Verfahrens, falls erforderlich.
Netzwerkarbeit
Förderung, Schulung, Begleitung ehrenamtlicher Vormünder*innen.
Haus der Diakonie
Rolandstr. 10
44145 Dortmund
Tel. 0231 84 94 618
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung
Ursula Burmann
burmann@diakoniedortmund.de